Profilunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 – Gültig ab dem Schuljahr 2013/2014
Regelungen an der HOLA
Zusätzlich zum Pflichtunterricht wird der Profilunterricht für zwei Schuljahre angeboten. In den Jg. 5 und 6 kann eine Schülerin oder ein Schüler an der HOLA, wenn sie oder er die Voraussetzungen erfüllt, eines der Profile „Ästhetische Bildung und kulturelle Praxis“, „Europäische Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung“, „Natur und Technik“ oder „Sport“ wählen und erhält entsprechenden Profilunterricht. Innerhalb eines Profils belegt die Schülerin oder der Schüler einen Profilschwerpunkt – außer im Profil „Natur und Technik“. Die Anmeldung für einen Profilschwerpunkt erfolgt mit dem Aufnahmeantrag in die Jahrgangsstufe 5. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin oder der Schüler zur Teilnahme über zwei Schuljahre. Die Teilnahme an einem Profilschwerpunkt ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die den Profilübersichten entnommen werden können.
Die Fortführung der Profile ist im Rahmen des Wahlunterrichts ab der Jahrgangsstufe 7 bis zum Ende der Mittelstufe möglich. Eine Abmeldung vom Profilunterricht ist nur in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag der Eltern an die Schulleitung möglich.
Organisation
Der Profilunterricht umfasst in allen Profilschwerpunkten, außer Basketball (s. Profilübersicht „Sport“), zwei Unterrichtsstunden am Nachmittag. Die Sichtungstermine für das Profil „Sport“ werden in den Aufnahmeunterlagen mitgeteilt.
Anrechnung auf den Wahlunterricht
Der Profilunterricht wird zu 50% auf die Wahlunterrichtsverpflichtung der Schülerin oder des Schülers angerechnet, d. h. zwei Profilunterrichtsstunden werden als eine Wahlunterrichtsstunde verrechnet.
Bewertung
Die Bewertung des Profilunterrichts im Zeugnis erfolgt mit den Vermerken „mit gutem Erfolg teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ und „teilgenommen“. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt und unentschuldigt den Profilunterricht, sodass eine regelmäßige Teilnahme nicht mehr feststellbar oder eine Bewertung der Leistung nicht möglich ist, so wird dies im Zeugnis unter „Bemerkungen“ eingetragen. Der Profilunterricht ist nicht versetzungswirksam und kann somit bei Versetzungsentscheidungen nicht als Ausgleich bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen herangezogen werden.
Am Ende der Sekundarstufe I wird ein Profilzertifikat erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler am Profilunterricht und am später belegten Wahlunterricht mindestens „mit Erfolg teilgenommen“ hat.
Die HOLA-Profile stellen ein Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 dar. Hier wird in jeweils einem Lernbereich eine Schwerpunktsetzung vorgenommen. Mit der Aufnahme Ihres Kindes an der Hohen Landesschule haben Sie die Möglichkeit, für ihr Kind ein solches Profil auszuwählen.